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Berichte aus unseren Newslettern

   

Newsletter vom 11.04.2025

AGA Merkblatt
Beschäftigung von Aushilfskräften
Klare Vereinbarungen über Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Entgelt, Beendigungstermin, Kündigungsfrist) sind wichtig. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, neu eingestellten Mitarbeitern z.T. am ersten Tag ihrer Beschäftigung schriftlich die wesentlichen für sie geltenden Arbeitsbedingungen zu bestätigen. Diese Verpflichtung gilt seit August 2022 ebenfalls für Arbeitnehmer, die nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden.
Seit Beginn 2025 ist auch die Textform zulässig.

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AGA Merkblatt
Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte sind bei einem Einkommen bis zur sogenannten Geringfügigkeitsgrenze (
ab dem 01.01.2025

556 € monatlich bzw. 6.672 € jährlich, zuvor 538 € monatlich bzw. 6.456 € jährlich) in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei.
Dagegen sind geringfügig Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
Auf Antrag kann sich der Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

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AGA Merkblatt
Beschäftigung von
Studierenden
Bei der Beschäftigung von Studierenden ergeben sich Besonderheiten, beispielsweise im Hinblick auf Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitserlaubnis.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, neu eingestellten Mitarbeitern innerhalb enger Fristen schriftlich die wesentlichen für sie geltenden Arbeitsbedingungen zu bestätigen.

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Wenn Auszubildende ihre Ausbildung einfach nicht antreten und den Betrieb auch nicht informieren, heißt das Ghosting. Das Phänomen nimmt zu.

© Fotokitas/stock-adobe.com

Nichterscheinen zum Ausbildungsbeginn
Ghosting: Warum Azubis einfach abtauchen
Kleinstbetriebe, die ausbilden, haben die größten Probleme. Für sie ist es besonders schwierig, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen; hier verlassen Auszubildende überdurchschnittlich häufig ihren Ausbildungsbetrieb während der Ausbildungszeit. Und hier geschieht es auch häufiger als anderswo, dass zwar ein junger Mensch den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, seine Ausbildung aber nie antritt.
"Ghosting" nennt sich dieses Nicht-Erscheinen, bei dem neue Mitarbeiter oder künftige Azubis trotz Vertrag wortlos verschwinden.
Dieses Phänomen nimmt zu. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat dieses Phänomen in den letzten Jahren zugenommen. Während 2013 etwa 23 % der Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsstellen angaben, dass Bewerber sich plötzlich zurückziehen, waren es 2023 bereits 27 %.

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Newsletter vom 21.03.2025

AGA Merkblatt
Beschäftigung von Teilzeitkräften

Bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften ergeben sich Besonderheiten betreffend Arbeitszeit, Entgelt, Urlaubsentgelt, Lohnsteuer, Sozialversicherung usw. Soweit Tarifverträge Sonderregelungen für Teilzeitkräfte enthalten (zum Beispiel gemäß AGA-Rahmentarif), sind diese zu beachten. Die für die Praxis wichtigsten Hinweise und Empfehlungen sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nachfolgend zusammengefasst.

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Mitarbeiter in Unternehmen
Die Bedeutung von On- und Offboarding für das Employer Branding
Eine Arbeitgebermarke wird nicht nur durch Benefits und Karrierechancen definiert. Auch der direkte Umgang mit neuen und scheidenden Mitarbeitenden spricht Bände. Warum On- und Offboarding entscheidend für Ihr Employer Branding sind, erfahren Sie hier.

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Newsletter vom 28.02.2025

Ohne Arbeit kein Geld – Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag reicht nicht  
Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird noch nicht durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in seinem Urteil vom 21. Januar 2025, L 16 KR 61/24 entschieden, dass ein Beschäftigungsverhältnis erst ab dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrages begründet wird. Der Kläger unterzeichnete im Oktober 2023 einen Arbeitsvertrag als Lagerist bei einem Reinigungsunternehmen zu einem Monatslohn von 3.000 Euro brutto. Vor Arbeitsantritt meldete sich der Kläger krank und trat die Arbeit nicht an. Zwei Wochen später kündigte das Unternehmen den Kläger innerhalb der Probezeit.

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Bereitstellung von Gehaltsabrechnungen auch ausschließlich digital möglich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jüngst entschieden, dass
der Arbeitgeber berechtigt ist, Gehaltsabrechnungen ausschließlich digital zur Verfügung zu stellen.
Im vorliegenden Fall stellte der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnungen in einem digitalen Mitarbeiterpostfach zur Verfügung, in welchem die Daten passwortgeschützt online abrufbar waren. Auf Grundlage einer Konzernbetriebsvereinbarung war das ab März 2022 die einzige Möglichkeit auf die Abrechnungen zuzugreifen. Dagegen klagte eine Arbeitnehmerin.

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Langzeiterkrankung:

So gehen Sie mit dauerhaft kranken Mitarbeitern richtig um
Das Thema Langzeitkrankheit ist für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung. Ist ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig und ist der Zeitpunkt der Genesung nicht absehbar, muss eine Lösung her.
Gerade in der Personalabteilung kann ein Mitarbeiter, der langzeitkrank ist, Fragen zu Kosten, Rechten und Pflichten beider Seiten aufwerfen. Welche Verpflichtungen für Sie als Arbeitgeber entstehen, zeigt Ihnen der als Datei angehängte Beitrag. (Hrsg. VTH Verband Technischer Handel e.V.)

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Newsletter vom 07.02.2025

AGA-Merkblatt „Mindestlohngesetz“

Das Mindestlohngesetz stellt den stärksten Eingriff in die Tarifautonomie in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Es hat nicht nur Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, die bislang eine Vergütung unterhalb des Mindestlohns vorsehen, sondern auf alle Unternehmen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden oder nicht tarifgebunden sind.
Das AGA-Merkblatt (Stand: 1/2025) gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn. 

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Newsletter vom 06.12.2024

BÜROKRATIEABBAU
Schluss mit Arbeitsverträgen & Co. auf Papier? Was das Bürokratieentlastungsgesetz IV Ihnen als Arbeitgeber bringt.

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LOHNSTEUER & SOZIALVERSICHERUNG
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Diese zusätzlichen Informationen erhalten Sie ab 1.1.2025.

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BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG:
So gelingt Ihnen der Personalabbau rechtssicher.

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MERKBLATT

Entgelttransparenzgesetz

(Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen) 

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Newsletter vom 08.11.2024

Neue Strategien zur Talentgewinnung und Leistungssteigerung



Wie verändern sich die Erwartungen von Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplatz?


Welche Herausforderungen bringen aktuelle Trends auf dem Arbeitnehmermarkt mit sich?


Und wie können Gesch.ftsführer:innen und HRVerantwortliche diese Veränderungen angehen, um

das Potenzial ihrer Mitarbeitenden zu entfalten?

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zur Unterstützung der Azubigewinnung im Groß- und Außenhandel stellen wir ergänzend zur Website www.gross-handeln.de Faltflyer zu den wichtigsten Berufen der Branche zur Verfügung. Den Anfang macht unser Kernberuf Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement. Den Flyer im Format A5 quer finden Sie anliegend in einer reduzierten Ansichtsfassung.

Der gedruckte Flyer kann formlos bei uns bestellt werden. Auf Wunsch ersetzen wir das BGA-Logo auch durch Ihr Verbandslogo und stellen Ihnen die Druckdatei zur Verfügung.

Bei Interesse und weitergehenden Fragen können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung

Bundesverband Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen e. V.

FLYER ANSCHAUEN

Newsletter vom 18.10.2024

Beschäftigung von Geflüchteten

Neben den akuten humanitären Problemen unserer Zeit im Zusammenhang mit Fluchtursachen und deren Bekämpfung beschäftigt unsere Mitgliedsunternehmen insbesondere die Frage, wie Flüchtlinge, teilweise qualifizierte Fachkräfte, beschäftigt werden können. Hierüber soll diese Sonderinformation einen Überblick verschaffen.

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Jugendarbeitsschutz

Bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen gelten Sondervorschriften unter anderem hinsichtlich Arbeitszeit, Pausen und Urlaub, die im Einzelnen im Jugendarbeits-schutzgesetz geregelt sind. Das Merkblatt Jugendarbeitsschutz informiert Sie über alles Wesentliche und gibt Ihnen praktische Hinweise.

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Newsletter vom 28.06.2024

Tarifrecht

Arten und Formen von Tarifverträgen

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Cannabis im Betrieb
Am 1. April 2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in wesentlichen Teilen in Kraft getreten (siehe Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2024/109).

Das CanG umfasst u.a. das neu geschaffene Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG). Die Teillegalisierung von Cannabis betrifft auch das Arbeitsverhältnis.

Der Cannabiskonsum am Arbeitsplatz kann riskante und problematische Situationen hervorrufen. In der Regel handelt es sich um Arbeitnehmer, die Stress, Ängste und Sorgen mit Hilfe von Suchtmitteln zu bewältigen versuchen oder um Arbeitnehmer, die erst aus Genuss und später aus Gewohnheit Substanzen konsumieren und dadurch am Arbeitsplatz auffällig werden.

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Newsletter vom 04.06.2024

Reisekosten
Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der geltenden lohnsteuerrechtlichen Regelungen können sie den Arbeitnehmern bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit steuerfrei ersetzt werden. 

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Newsletter vom 03.05.2024

Auswahl von Auszubildenden
Die richtige Auswahl von Auszubildenden beeinflusst die Zusammenarbeit im Betrieb und den Erfolg der betrieblichen Ausbildung entscheidend. Ausbildungsplatzbewerber/-innen bringen in der Regel noch keine beruflichen Erfahrungen, Kenntnisse und nachweisbare Fertigkeiten mit. Die Auswahl von Auszubildenden erfordert daher andere Maßstäbe als die Auswahl von Fachkräften. Die Bewerberin oder der Bewerber sollte in den Betrieb passen und die, für ein erfolgreiches Absolvieren der Ausbildung, erforderlichen Voraussetzungen mitbringen. Damit die Bewerber/-innen einen positiven Eindruck von Ihrem Unternehmen gewinnen, ist ein professioneller Rekrutierungs- und Auswahlprozess wichtig. Dieses Merkblatt kann Sie bei der Auswahl Ihrer Auszubildenden unterstützen.

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Onboarding von Auszubildenden
Die vorzeitige Auflösung von Ausbildungsverträgen ist in Deutschland leider keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es, die zukünftigen Nachwuchsfachkräfte von Anfang an den eigenen Betrieb zu binden. Ein gutes Onboarding beginnt schon vor dem ersten Tag der Ausbildung. Aber auch in den ersten Monaten nach der Ausbildung sollten Sie die Integration der Auszubildenden mit geeigneten Maßnahmen weiterhin fördern.

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Newsletter vom 12.04.2024

VTH-Merkblatt vom 2. April 2024
Cannabis wird legal: Das müssen bzw. sollten Unternehmen tun
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weite-rer Vorschriften (CanG) ruft – neben einer breiten Diskussion von Experten über mögliche Chancen und Risiken – auch Verantwortliche im Arbeitsschutz auf den Plan. Es trat zum 1. April 2024 in Kraft. Arbeitgeber müssen jetzt ihre Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren und geeignete Maßnahmen festlegen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. 

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Mitarbeitergespräche
Das Mitarbeitergespräch ist ein strukturiertes Gespräch, das zwischen der Führungskraft und seinem Mitarbeiter bzw. seiner Mitarbeiterin stattfindet. In der Regel wird das Gespräch einmal jährlich mit dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin geführt, um über die Arbeitsplatzanforderungen zu sprechen, Erwartungshaltungen zu klären und Ziele sowie Entwicklungsmaßnahmen zu vereinbaren.

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Newsletter vom 22.03.2024

Tarifrunde 2023 – Tarifempfehlung
In der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach fast einem Jahr und bundesweit etwa 90 Verhandlungsrunden keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Das nahezu unveränderte Beharren der Gewerkschaft auf ihrer Ursprungsforderung und die sich weiter eintrübende wirtschaftliche Lage in der Breite der Mitgliedsunternehmen macht einen zeitnahen Abschluss äußerst schwierig. Die seit Herbst bundesweit mehrfach unterbreiteten Lösungsvorschläge der Arbeitgeber führten leider nicht zum Ergebnis.


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Newsletter vom 30.06.2023

AGA-Merkblatt „Auswahl von Auszubildenden“
Die richtige Auswahl von Auszubildenden beeinflusst die Zusammenarbeit im Betrieb und den Erfolg der betrieblichen Ausbildung entscheidend. Ausbildungsplatzbewerber/-innen bringen in der Regel noch keine beruflichen Erfahrungen, Kenntnisse und nachweisbare Fertigkeiten mit. Die Auswahl von Auszubildenden erfordert daher andere Maßstäbe als die Auswahl von Fachkräften. Die Bewerberin oder der Bewerber sollte in den Betrieb passen und die, für ein erfolgreiches Absolvieren der Ausbildung, erforderlichen Voraussetzungen mitbringen. Damit die Bewerber-/innen einen positiven Eindruck von Ihrem Unternehmen gewinnen, ist ein professioneller Rekrutierungs- und Auswahlprozess wichtig. Dieses Merkblatt kann Sie bei der Auswahl Ihrer Auszubildenden unterstützen.

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AGA-Merkblatt „Verhalten bei gewerkschaftlichen Kurzstreiks“
Im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen sind Protestkundgebungen und kurzfristige Arbeitsniederlegungen (Warnstreiks) nicht auszuschließen, welche nach bisherigen Erfahrungen auf sehr verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Unser Merkblatt „Verhalten bei gewerkschaftlichen Kurzstreiks (sogenannte Warnstreiks) (Stand: 2/2023) beinhaltet einige Hinweise, wie sich Unternehmen in dieser Situation verhalten können.

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Newsletter vom 07.06.2023

AGA-Merkblatt „Urlaub“
Bei der Berechnung der Urlaubsdauer von Beschäftigten entstehen für den Arbeitgeber immer wieder erhebliche Schwierigkeiten. Der gesetzliche Rahmen für den Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz. Hier wird der Mindesturlaubsanspruch geregelt. Daneben können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsvertragliche Regelungen einen über den Mindesturlaub hinausgehenden Zusatzurlaub gewähren. Unser Merkblatt „Urlaub“ (Stand: 5/2023) informiert unter anderem über Urlaubsdauer, Urlaubsgewährung, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung. Berücksichtigt werden hier die entsprechenden Rahmentarifverträge für den Groß- und Außenhandel im Hamburger Wirtschaftsraum, in Mecklenburg-Vorpommern, in Schleswig-Holstein und der Manteltarifvertrag in Niedersachsen.

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Newsletter vom 17.05.2023

Flexible Entlohnungssysteme
Das feste Grundgehalt wird in der Regel auf das Tarifgehalt begrenzt. Durch die Bemessung der flexiblen Komponente hat der Mitarbeiter die Chance, auch wesentlich mehr zu verdienen als im bisherigen Gehaltssystem. Allerdings sollte es eine Begrenzung nach oben geben, zum Beispiel 200 % Zielerreichungsgrad, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht muss ein flexibles Entlohnungssystem sich selbst tragen. Das heißt, die Mittel für die Ausschüttung der erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile müssen durch die Zurückführung der übertariflichen Zulagen und/oder die zusätzlich erwirtschafteten Erträge aufgebracht werden.

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Newsletter vom 28.04.2023

In diesen Fällen müssen Sie die Inflationsausgleichsprämie in Ihrem Jahresabschluss berücksichtigen

Der Gesetzgeber ermöglicht es allen Arbeitgebern, ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Zahlung zukommen zu lassen. Diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie (IAP) darf bis zu 3.000 € betragen und ist bis zum 31.12.2024 befristet.

In der Regel erfassen Sie die Prämie im Zeitpunkt der Zahlung direkt als Aufwand. Allerdings trifft Sie unter Umständen die Verpflichtung, die IAP in Ihrer Bilanz zu passivieren. Wir zeigen Ihnen, wann dies der Fall ist.

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Arbeitsminister legt Gesetzentwurf vor
Elektronische Arbeitszeiterfassung soll Pflicht werden
Die tägliche Arbeitszeit soll künftig elektronisch erfasst werden müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, zu dem sich die Ministerien jetzt abstimmen. Ausnahmen sind unter anderem für Kleinbetriebe vorgesehen.

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AGA-Merkblatt „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligten bei Begründung oder Vollzug von Arbeitsverhältnissen aus den im Gesetz genannten Diskriminierungstatbeständen entgegenwirken. Zu diesem Zweck werden dem Arbeitgeber zahlreiche Pflichten auferlegt. Bei einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes drohen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche. Über diese und weitere Einzelheiten informiert unser Merkblatt „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (Stand: 3/2023).

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Newsletter vom 06.04.2023

der Fachkräftemangel betrifft viele Branchen und macht auch vor dem Handel nicht Halt. Immer mehr Händler und Hersteller klagen über unbesetzte Stellen oder unzufriedeneres Personal aufgrund der immer schwierigeren Situation. Lösungen und Ansätze sind gefragt, um geeignetes Personal zu finden und dieses langfristig zu binden.

In der diesjährigen ECC CLUB Studie wollen wir uns daher mit der Thematik befassen und dabei insbesondere die digitalen Talente fokussieren, in deren Arbeitsalltag die verschiedensten digitalen Kompetenzen wie Social Media, E-Commerce oder Big-Data relevant sind. Konkret gehen wir der Frage nach, wie neue Arbeitskonzepte aussehen können und welche Aspekte vor allem den jüngeren Arbeitnehmer:innen in der Arbeitswelt wichtig sind.

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Newsletter vom 17.03.2023

Deutschlandticket für Mitarbeitende:

Das müssen Arbeitgeber beachten
Das 49-Euro-Ticket gilt ab Mai für den gesamten öffentlichen Nahverkehr. Auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die Mitarbeitenden Jobtickets zahlen, lohnt sich das. Das sollten Sie wissen.


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Equal Pay
BAG-Urteil zu Lohngleichheit: Was Chefs dazu wissen müssen
Die Begründung, ein Mann verdient mehr, weil er besser verhandelt hat, ist nicht zulässig, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Das schränkt die Vertragsfreiheit ein. Kann das Gehalt dennoch weiter individuell vereinbart werden?
Von Daniela Lorenz

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AGA Unternehmensverband
Per Klick zum individuellen Arbeitsvertrag
Durch das Überschreiben und Abspeichern von Vertragsmustern schleichen sich Fehler ein, die in kostspielige juristische Prozesse münden können. Um dem entgegenzuwirken, möchte der AGA mit weiteren Partnerverbänden einen Vertragsgenerator für die Mitgliedsunternehmen anbieten. In Zusammenarbeit haben die Rechtsanwälte der vier Verbände gemeinsame Vertragsmuster für die unterschiedlichen Arbeitsvertragstypen konzipiert. Diese wurden dann in die Softwarelogik übertragen, sodass mit Hilfe einer Abfragelogik sämtliche Arbeitsvertragstypen kurzerhand erstellt, bearbeitet und ausgedruckt werden können. Hinweise, Praxistipps und ein Glossar ermöglichen auch Personen ohne juristische Fachausbildung eine schnelle und sichere Vertragserstellung. Das Angebot wird in das Verbandsportfolio integriert und sichert Mitgliedern eine noch schnellere und genauere Beratung. Unsere Rechtsabteilung steht Ihnen während und nach der Vertragserstellung mit kompetenter juristischer Beratung zur Seite. Auf Wunsch prüfen unsere Anwältinnen und Anwälte gemeinsam mit Ihnen das individuell erstellte Arbeitsvertragsmuster.Neuer Text

Leitfaden zum Social Recruiting
Passend zum Webinarangebot der Digital Brand Academy haben wir einen Leitfaden zum Social Recruiting mit der Überschrift „So finden Sie im 21. Jahrhundert qualifizierte Fachkräfte“ für Sie herausgesucht, der Ihnen auf seinen 12 Seiten interessante Einsichten und spannende Praxistipps vermittelt.

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Newsletter vom 23.02.2023

Sonderurlaub bei Geburt: Das gilt arbeitsrechtlich

Werdende Väter bekommen bei Geburt des eigenen Kindes teilweise Sonderurlaub von ihrem Arbeitgeber gewährt. Einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben sie allerdings nicht. Was arbeitsrechtlich gilt – und warum sich die Rechtslage schon bald grundlegend ändern könnte.
Von Katrin Drogatz-Krämer

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Newsletter vom 03.02.2023

4 Vorteile, 4 Nachteile und eine ungeahnte Herausforderung von New Work
Keine festen Arbeitsplätze, unbegrenzt Homeoffice, flexible Arbeitszeiten: Bei impulse leben wir vieles, was als „New Work“ gilt. Das ist toll – und doch wünsche ich mir manchmal alte Zeiten zurück.
Von

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Seit 01.01.2023 verpflichtend:
Sie müssen Bescheinigung selbst abrufen


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Newsletter vom 13.01.2023

Wie gut ist Ihr Unternehmen auf eine alternde
Belegschaft vorbereitet? Handeln Sie jetzt!
Der demografische Wandel ist längst Realität: Die Babyboomer gehen in Rente, parallel schrumpft der Anteil der Menschen zwischen 20 und 67 Jahren. Mancherorts liegt das Durchschnittsalter in Betrieben bereits deutlich über 45 Jahren. Prüfen Sie jetzt mithilfe 4 kurzer Checks, ob Sie schon geeignete Vorkehrungen getroffen haben, um der zukünftig wachsenden Zahl von älteren Mitarbeitern einen sicheren und altersgerechten Arbeitsplatz bieten zu können.


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Neuer Text5 Mythen zur Arbeitszeiterfassung – und was wirklich im Urteil steht

Die Vertrauensarbeitszeit ist tot, die Zeiterfassung nur digital möglich? Irrtum! Das Bundesarbeitsgericht hat die Details zu seiner Entscheidung geliefert – und einiges klargestellt.

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