RECHT
Berichte aus unseren Newslettern
Newsletter vom 11.04.2025

E-Rechnungspflicht und XRechnung
Das Wachstumschancengesetz sieht die Einführung der
E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im
B2B-Bereich zum 1. Januar 2025 vor.
Das wichtigste von DATEV und BGA aus den Workshop-Charts für Sie im Überblick:
- Was ist eine E-Rechnung?
- Abgrenzung E-Rechnung und sonstige Rechnung
- Einführung einer obligatorischen B2B E-Rechnung ist Teil des Wachstumschancengesetzes
- Empfangspflicht von E-Rechnungen für jedes Unternehmen seit 1. Januar 2025
- Überblick zu den Übergangsregelungen

Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers bei Rückgabe des Dienstwagens
Das erfreuliche Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 14. Januar 2025 (Az. 7 SLa 175/24) befasst sich mit der Verpflichtung eines Arbeitnehmers, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel bei der Nutzung eines überlassenen Pkw unverzüglich zu informieren.
Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer, der seit 1999 bei dem Unternehmen beschäftigt war, aufgrund einer mündlichen Vereinbarung im Jahr 2021 einen Firmenwagen (Baujahr 2015) für seinen Arbeitsweg erhalten. Als der Arbeitnehmer im Jahre 2023 arbeitsunfähig erkrankte, gab er das Fahrzeug zurück, welches von einem Kfz-Sachverständigen in Augenschein genommen wurde. Dieser stellte fest, dass sich der Innenraum in einem stark verschmutzten Zustand befand und die Sitze und die Armauflagen stark fleckig gewesen sind. Zudem wies das Fahrzeug diverse Brandlöcher auf und es wurde ein starker Geruch nach Zigarettenrauch festgestellt.

Ausbau der Ladeinfrastruktur
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Gewerbebauten anzubieten, auch im Bestand. Für Neubauten wurde sie ausgeweitet. Doch es gibt auch Ausnahmen – je nach Betriebsgröße und der Nutzung der Gebäude.
Mit
Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetzes (GEIG) zum
1. Januar 2025 sind viele Gewerbetreibende verpflichtet, eine bestimmte Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen mit Ladesäulen für E-Autos auszustatten. Doch es gelten auch Ausnahmen.
Newsletter vom 21.03.2025

Keine Böswilligkeit im unbeendeten Arbeitsverhältnis
Mit Urteil vom 12. Februar 2025, Az. 5 AZR 127/24 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass
Arbeitgeber die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen können, wenn sich von ihnen freigestellte Arbeitnehmer innerhalb ihrer Kündigungsfrist keine neue Arbeit suchen.
Hintergrund des Rechtsstreits war, dass ein Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung mit einer dreimonatigen Frist erhalten hatte. Bis zum Ablauf war der
Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht
freigestellt worden.
Sein
Nocharbeitgeber schickte ihm während der Kündigungsfrist
eine Vielzahl von Stellenangeboten aus Jobportalen. Bewerbungen verschickte der Arbeitnehmer aber erst am Ende der Kündigungsfrist. Sein Arbeitgeber stellte sich daher auf den Standpunkt, dass er verpflichtet gewesen sei, sich schon während der Zeit der Freistellung auf die ihm überlassenen Stellenanzeigen zu bewerben und weigerte sich daher, für den letzten Monat noch Vergütung zu zahlen.

Merkblatt
Dienstwagen-Überlassungsvertrag
- Kraftfahrzeug-Benutzung
- Unfallmeldung
- Haftungsausschluss bei Mitnahme im Kraftfahrzeug (herausgegeben vom ADAC)
- Anmerkungen für den Arbeitgeber
Das Merkblatt kann direkt in dem Word-Dokument ausgefüllt werden und enthält die Anlagen:
- Formular Unfallmeldung
- Haftungsausschluss-Klausel
Newsletter vom 28.02.2025

Erste Regelungen der KI-Verordnung in Kraft getreten
Mit dem 2. Februar 2025 sind die ersten Regelungen der KI-Verordnung (auch bekannt als AI-Act) in Kraft getreten. Dies sind nach Art. 113 lit. a KI-VO (KI-Verordnung) Kapitel I und II der KI-VO. Besonders relevant sind dabei die Vorschriften zu verbotenen Praktiken im Bereich der Künstlichen Intelligenz sowie die neuen Anforderungen an KI-Kompetenz.
Für Arbeitgeber gilt es daher folgende Neuerungen zu beachten: Nach Art. 5 KI-VO sind solche KI-Systeme grundsätzlich verboten, die ein unannehmbar hohes Risiko beinhalten. Gemeint sind damit KI-Systeme, von denen eine eindeutige Bedrohung ausgeht, weil sie z. B. manipulieren, täuschen oder Merkmale von Personen (Alter, Geschlecht, Herkunft etc.) kalkuliert ausnutzen können. Die KI-VO katalogisiert diese verbotenen KI-Systeme in Art. 5, darunter z. B. solche, die ein sogenanntes social scoring vornehmen, KI-gestützte Kriminalitätsvorhersagen, Emotionserkennungen in Schulen und an Arbeitsplätzen oder Systeme zur biometrischen Identifizierung.

AGA-Merkblatt „Steuerbegünstigte Zuwendungen“
Viele Unternehmen möchten ihre Beschäftigten durch sogenannte Incentives (Geldprämien, Sachprämien, Bonusprogramme, besondere Veranstaltungen etc.) motivieren und an das Unternehmen binden.
Während Gehaltserhöhungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zu einer höheren Steuerbelastung führen können, sind andere Arbeitgeberleistungen innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei oder pauschal besteuerbar und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Gewährung ist in den meisten Fällen, dass die steuerfreien Zuschläge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht über eine Auswahl von möglichen steuerbegünstigten Zuwendungen geben.
Newsletter vom 07.02.2025
KI-Kompetenz – Merkblatt für Beschäftigte zur KI-Verordnung - Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt, Moritz Köhler (Hrsg.)
Sicherstellung der KI-Kompetenz ist neue Arbeitgeberpflicht (D, A)
Am 2. Februar 2025 tritt Artikel 4 der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI-VO) in Kraft und begründet damit eine weitere Verpflichtung für Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI): die Sicherstellung der KI-Kompetenz bei allen Personen, die mit der Nutzung der betrieblichen KI-Systeme befasst sind. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
KI-Kompetenz bedeutet zusammengefasst die Fähigkeit, mit KI-Systemen fundiert umzugehen, ihre Potenziale und Risiken zu erkennen und auf dieser Grundlage verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.
Die Gestaltung der Schulungsmaßnahmen sollte dabei den spezifischen Einsatzkontext der KI-Systeme sowie die Anforderungen und Vorkenntnisse der Mitarbeiter berücksichtigen. Eine konkrete Regelung, wie ein "ausreichendes Maß" an KI-Kompetenz zu erreichen ist und wann es als erfüllt gilt, bestimmt die KI-VO nicht näher. Es obliegt dem Arbeitgeber, ein passendes Schulungskonzept zu entwickeln.
Die KI-VO verlangt keine konkrete Dokumentation. Es ist dennoch ratsam, Schulungsmaßnahmen (elektronisch) festzuhalten, denn eine nachvollziehbare Dokumentation belegt die Erfüllung der Verpflichtung. Artikel 4 KI-VO ist als ein Appell an den Arbeitgeber ausgestaltet, nicht als konkrete Verpflichtung. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass ein Verstoß keine unmittelbaren Sanktionen nach sich zieht. Es drohen damit keine Strafen bei unzureichender oder unterlassener Umsetzung.
Dennoch raten wir Ihnen, die Schulungspflicht ernst zu nehmen. Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, das als Dateianhang beigefügte Merkblatt "KI-Kompetenz" an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verteilen, die mit der Nutzung Ihrer KI-Systeme befasst sind.

AGA-Merkblatt „Reisekosten“
Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der geltenden lohnsteuerrechtlichen Regelungen können sie Beschäftigten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit steuerfrei ersetzt werden. Die steuerrechtlichen Regelungen begründen keinen Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Dieser kann sich entweder aus einschlägigen Tarifverträgen (dann Auslösungen genannt), den Sonderregelungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (Betriebsratsmitglieder oder anlässlich von Betriebsversammlungen) oder aus betrieblichen Reisekostenrichtlinien, auf die einzelvertraglich Bezug genommen wird, ergeben. Ist keine dieser Regelungen einschlägig, besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 670 BGB, soweit die Aufwendungen erforderlich und angemessen sind. Das aktualisierte Merkblatt „Reisekosten“ (Stand: 12/2024) steht zum Download bereit.
Newsletter vom 10.01.2025
Der Begriff Compliance umfasst die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetze und Richtlinien durch Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Betriebs werden in der Regel in einer sogenannten Compliance-Richtlinie zusammengefasst.
Abmahnung
Fehlverhalten des Mitarbeiters berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich zu einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn der Mitarbeiter bereits zuvor wegen eines gleich gelagerten Fehlverhaltens unter Kündigungsandrohung abgemahnt worden ist. Zu diesem Bereich zählen nicht nur Verletzungen der eigentlichen Arbeitspflicht (Minderbeziehungsweise Schlechtleistungen), sondern auch Verstöße gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten (zum Beispiel häufiges Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen, Verletzung der Anzeige- und Meldepflichten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz). Ist eine Kündigung in diesen Fällen ausgesprochen worden und fehlt es an einer vorherigen einschlägigen Abmahnung, wird der Arbeitgeber einen eventuellen Kündigungsschutzprozess in aller Regel nicht erfolgreich durchführen können.
Newsletter vom 06.12.2024
E-Rechnungspflicht ab 2025: Auch bei elektronischen Eingangsrechnungen muss die Sicherung Ihres Vorsteuerabzugs oberste Priorität haben.
Newsletter vom 08.11.2024
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1 Januar 2025
Newsletter vom 18.10.2024
Die Frage, wie man sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren kann, hat sich im Kontext des Fachkräftemangels zu einer der entscheidenden Herausforderungen für Unternehmen entwickelt.
Dafür ist ein attraktives Gehaltspaket ein entscheidender Faktor und hat einen großen Anteil an der erfolgreichen Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden.
Stark steigende Personalkosten und eine hohe steuerliche Belastung von Arbeitseinkommen belasten jedoch zunehmend die Unternehmensetats. Um einen Mitarbeitenden in Steuerklasse I und einem Bruttoarbeitslohn von 60.000 EUR eine Netto-Gehaltserhöhung von rd. 100 EUR im Monat zukommen zulassen, ist eine Erhöhung der Personalaufwendungen von rd. 2.800 EUR notwendig.
Künstlersozialabgaben
Seit 1983 ist für jede Inanspruchnahme sogenannter künstlerischer oder publizistischer Leistungen von einem Selbstständigen, durch den Verwerter der Leistung eine Sozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Diese bietet selbständigen „Künstlern/Publizisten“ sozialen Schutz in der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung. Es besteht die Pflicht des Verwerters, sich selbst bei der Künstlersozialkasse zu melden und die gesetzliche Künstlersozialabgabe zu zahlen. Der Kreis der „Künstler/Publizisten“ wird dabei denkbar weit gefasst.
Newsletter vom 28.06.2024
Benutzung von Firmenfahrzeugen für private Zwecke
(Lohnsteuer und Sozialversicherung)
Mitarbeitern werden gelegentlich firmeneigene Pkw auch zur privaten Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt. Soweit der Mitarbeiter hierfür kein oder nur ein geringes Entgelt zahlt, erspart er Aufwendungen, die als sogenannter geldwerter Vorteil dem steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn zuzurechnen sind. Die private Nutzung umfasst alle einem privaten Zweck dienenden Fahrten. Besonderheiten gelten unter anderem für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Für diese Fahrten ist der Nutzungsvorteil gesondert zu erfassen. Der geldwerte Vorteil (=Nutzungswert) kann entweder nach der individuellen oder prozentualen Methode ermittelt werden.
Betriebsfeiern
Betriebsfeiern (Betriebsveranstaltungen) wie zum Beispiel Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern zielen darauf ab, den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen. Nachstehend ein kurzer Überblick:
Newsletter vom 22.03.2024
Amtliche AfA-Tabellen
Erfahren Sie, wie Sie rechtssicher die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Ihr abnutzbares Anlagevermögen ermitteln.
TOP-THEMA
Degressive Abschreibung
In der Vergangenheit beliebt und auch für die Zukunft weider geplant. Ich zeige Ihnen, wie Sie die Vorteile optimal nutzen können.
Sonderabschreibung
Ein beliebtes Mittel gegen hohe Steuerbelastung. Erfahren Sie, was Sie beachten müssen, damit Sie den vollen Nutzen daraus ziehen.
Newsletter vom 01.03.2024
Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall sind Mitarbeiter verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren und entsprechende Nach-weise zu erbringen. Über Einzelheiten dieser Verpflichtung wie zum Beispiel Inhalt der Anzeige, Form und Mindestanforderungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Beweiswert eines Attests, Besonderheiten bei Erkrankung im Ausland sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der dem Mitarbeiter obliegenden Verpflichtungen informiert das AGA-Merkblatt „Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall“ (Stand: 1/2023).
Newsletter vom 09.02.2024
Diese steuerlich relevanten Unterlagen können
seit 1. Januar 2024 vernichtet werden, wenn
- bei zehnjähriger Aufbewahrungsfrist der letzte Eintrag in den Büchern oder die Aufstellung des Jahresabschlusses im Jahr 2013 erfolgte.
- bei sechsjähriger Aufbewahrungspflicht der letzte Eintrag in den Büchern im Jahr 2017 erfolgte.
Newsletter vom 19.01.2024
Mobbing am Arbeitsplatz schadet nicht nur den betroffenen Arbeitnehmern, sondern auch Ihrem Unternehmen.
Oft zeigen sich bei von Mobbing betroffenen Arbeitnehmern deutliche Auswirkungen auf Arbeits- und Leistungsverhalten; auch häufen sich durch die psychische Belastung die Fehlzeiten des Betroffenen. Nicht selten kann eine solche Belastung zudem zur Eigenkündigung führen. Um Nachteile für Ihr Unternehmen zu vermeiden, sollten aus Mobbinghandlungen resultierende Probleme rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Die rechtliche Handhabung von Mobbing am Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union ist uneinheitlich. Obwohl einzelne Mobbinghandlungen Straftatbestände darstellen und zur Anzeige gebracht werden können, ist Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland kein Straftatbestand. In anderen Europäischen Ländern (zum Beispiel in Schweden, Frankreich oder Spanien) gibt es hingegen bereits entsprechende Gesetze.
Ein Arbeitnehmer darf gegen die arbeitsvertraglich festgelegte Treupflicht nicht verstoßen. Er ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Betriebsfrieden stört. Mobbinghandlungen sind Handlungen, die den Betriebsfrieden stören und stellen daher einen Verstoß gegen die Treuepflichten des Arbeitnehmers dar.
Am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick geben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Rechten und Pflichten von Geschäftsführung, Personalleitung, Betriebsräten, weiteren Interessenvertretern und den betroffenen Arbeitnehmern selbst.
In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt für Arbeitsverhältnisse, die länger als ein halbes Jahr bestanden haben, das Kündigungsschutzgesetz.
Neben diesem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es jedoch für bestimmte Beschäftigtengruppen darüberhinausgehenden besonderen Kündigungsschutz. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die einzelnen gesetzlichen Regelungen.