GHF-GESCHÄFTSSTELLE
Berichte aus unseren Newslettern
Newsletter vom 21.03.2025

Sie müssen handeln:
Das bedeutet das neue OLG-Urteil für den Versand Ihrer elektronischen Rechnungen
Immer weniger Rechnungen werden heute noch ausgedruckt und per Post versendet. Spätestens seit der Einführung der E-Rechnung gehört die Papierversion – zumindest im B2B-Bereich – der Vergangenheit an.
Aber wie sicher ist der Übertragungsweg per E-Mail eigentlich? Ein neues Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) befasst sich mit dieser Frage.
Newsletter vom 28.02.2025

Checkliste „Energieeinsparung im Betrieb“
Die Checkliste „Energieeinsparung im Betrieb“ zum Download unterstützt Sie umfassend bei der Prüfung des
Energieeinsatzes und der Energienutzung in Ihrem Unternehmen und hilft Ihnen bei einem gründlichen Energieeinsparungscheck für Ihren Betrieb.
Die Checkliste gliedert sich in vier Oberkategorien:
- Energieerzeugung
(Wärme-, Kälte-, Druckluft- und Vakuumerzeugung) - Energienutzung
(Wärmeverteilung und -nutzung) - Lüftung und Klimatisierung
(Be- und Entlüftung, Klimatisierung) - Nutzung elektrischer Energie
(Beleuchtung, elektrische Antriebe)
Die Fragen sind sehr ausführlich formuliert und ermöglichen somit die bestmögliche Prüfung Ihres Energieeinsatzes im Unternehmen. So sehen Sie auf einen Blick, wo Einsparpotenzial vorhanden ist und können die entsprechenden Maßnahmen im selben Zug dokumentieren.
Mit dieser Vorlage können Sie direkt arbeiten, da Sie Ihre spezifischen Angaben sofort in die Vorlage einfügen können. Nutzen Sie diese Vorlage und sparen Sie sich Zeit und Mühe.
Die Checkliste enthält alle wesentlichen Fragen zum Energieverbrauch und dient Ihnen als idealer Leitfaden. Selbstverständlich können Sie die Vorlage ggf. um unternehmensspezifische Punkte ergänzen und die Checkliste komplett an Ihr Unternehmen anpassen.
Newsletter vom 07.02.2025

Änderung ab Februar 2025: die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen sinkt um einen Prozent. - © Eva - stock.adobe.com
Änderungen im Februar 2025:
Neue Gesetze, wichtige Termine
Der Februar 2025 bringt einige Neuerungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Von der Bundestagswahl über ein neues KI-Gesetz bis hin zu wichtigen Fristen – die Änderungen im Februar 2025 kompakt zusammengefasst. Hierzu gehören steigende Renten und ein höherer Mindestlohn. Für Unternehmer besonders wichtig: Die Neuerungen zur E-Rechnung und das Support-Ende für Windows 10 und Office 2016 und 2019. Andere Änderungen für 2025 stehen mit dem Bruch der Ampel-Regierung auf der Kippe.
Aufbewahrungsfristen für Steuerbelege
Diese steuerlich relevanten Unterlagen können seit dem
1. Januar 2025 vernichtet werden, wenn
- bei zehnjähriger Aufbewahrungsfrist der letzte Eintrag in den Büchern oder die Aufstellung des Jahresabschlusses im Jahr 2014 erfolgte.
- bei sechsjähriger Aufbewahrungspflicht der letzte Eintrag in den Büchern im Jahr 2018 erfolgte.
- Für Buchungsbelege gilt neuerdings eine nur noch achtjährige Aufbewahrungsfrist. Buchungsbelege sind üblicherweise Rechnungen, Rechnungskopien, Lieferscheine, Lohn- und Gehaltslisten, Lohnabrechnungen, Werkstattrechnungen, Zahlungsanweisungen und Quittungen.
- Wichtig: Sind die Steuerbescheide der Jahre, für die eigentlich keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht, noch nicht bestandskräftig (zum Beispiel wegen laufender Betriebsprüfung), sollten sämtliche Steuerbelege bis zur Bestandskraft der Steuerbescheide – also länger als gesetzlich vorgeschrieben – aufbewahrt werden.
Newsletter vom 06.12.2024
LOHNSTEUER & SOZIALVERSICHERUNG
Kalkulieren Sie schon jetzt mit den Beitragsbemessungs-
und Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025
Newsletter vom 08.11.2024
Die EUDR, also die Entwaldungsfreien Lieferketten, von denen für unsere Branche maßgeblich Holzprodukte betroffen sind, sollen in der Anwendung auf Ende 2025 verschoben werden.
Wer ist eigentlich direkt betroffen? Und welche Nachweise seines Lieferanten für Holzprodukte aus entwaldungsfreien Lieferketten benötigt der Großhandel?
Auch hier zeigt sich das es ohne eine Abteilung „Nachhaltigkeit“ in Zukunft nicht gehen wird. Zu umfangreich und komplex sind im einzelnen die Verordnungen und Plichten hieraus.
Unser Schwesterverband, der VTH, hat hierzu ein übersichtliches Merkblatt erstellt, das wir ebenfalls nutzen können.

Newsletter vom 18.10.2024
43 deutsche und europäische
Gesetze und Verordnungen zum Themenkreis ESG (Environmental, Social and Governance = Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) enthält die aktuelle
Übersicht der Kanzlei TaylorWessing (ESG Legislation Tracker) als PDF-Datei auf insgesamt 57 Seiten. Darin wird jede Rechtsvorschrift kurz und knapp mit ihrem Status, dem Inhalt und der Zielsetzung, den Adressaten, den Pflichten sowie den Rechtsfolgen bei Verstößen vorgestellt. Nicht alle davon betreffen den Farben und Bodenbelagsgroßhandel, aber
das Spektrum der rechtlichen Anforderungen ist weitreichend: Regulatorische Verpflichtungen aus der Nachhaltigkeitsgesetzgebung, ESG-Due-Diligence im Rahmen von Transaktionen, die Identifizierung und Beseitigung von Risiken in der Lieferkette sowie die Einführung von Whistleblower-Programmen oder die Gefahr von Greenwashing sind nur einige Aspekte, die Unternehmen vor rechtliche Herausforderungen stellen.
Es wird ein ESG Management als neue Organisationseinheit in den Unternehmen brauchen. Beginnen Sie rechtzeitig damit. Einige der neuen Verordnungen stehen unmittelbar vor der Tür oder sind bereits bindend. Dabei kommt es nicht immer darauf an direkt von einer Verordnung betroffen zu sein. Auch die indirekte Betroffenheit durch Kunden oder andere Interessengruppen (Banken, Versicherungen, etc.) verlangen die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen.
Sondernewsletter
Jahreshauptversammlung 2024
vom 23.09.2024
„Nix bliev wie et wor“ GHF-Branchentreff: 230 Teilnehmer in Leipzig zu Gast
Mit 230 Teilnehmern war die diesjährige Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Großhandel Heim & Farbe (GHF), Haan, bestens besetzt. Und zählte damit erneut zu einer der wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. In Leipzig trafen sich am 17. und 18. September alle wichtigen Führungskräfte aus Großhandel und Industrie. Themen des hochkarätigen Rahmenprogramms waren unter anderem die Digitalisierung, der Arbeitskräftemangel und die Veränderungen im Neubau.
REFERENTEN
Prof. Dr. Christian Stummeyer
Ulrike Winzer
Dr. Ralf Deckers
Andreas Hüls
Newsletter vom 06.09.2024

Newsletter vom 04.06.2024
Erklärungen ihrer Kunden zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Es häufen sich die Fälle, in denen Unternehmen
Erklärungen ihrer Kunden zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterzeichnen sollen, mit denen weitreichende Verpflichtungen und Haftungsansprüche auf den Unterzeichner übergehen würden. Der GHF stellt Ihnen eine
Musterantwort auf Kundenanfragen zur Verfügung, die dankenswerter Weise von unserem Schwesterverband GD Holz formuliert wurde.
Die
zweiseitige Musterantwort enthält einen kleinen Hinweis zu Verwendung und kann an Ihre individuelle Situation angepasst werden. Außerdem enthält das Schreiben eine Selbsterklärung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz sowie Präventionsmassnahmen in eigenen Geschäftsbereich.
Newsletter vom 03.05.2024
Kein Thema ist in den letzten zwei Jahren so eingeschlagen wie dieses: Künstliche Intelligenz. Und nicht nur im privaten Umfeld sind diese Anwendungen präsent. KI prägt zunehmend auch den beruflichen Alltag.
Aufgrund des steigenden Interesses an Künstlicher Intelligenz beschäftigen wir uns im aktuellen B2BEST Barometer mit genau diesem Thema. Wir beleuchten unter anderem, wie Großhändler und Hersteller KI einsetzen, wo die Haupttreiber für KI in B2B-Unternehmen liegen und wer überhaupt für die Implementierung von KI verantwortlich ist.
Mit dem B2BEST Barometer schauen wir quartalsweise auf die Trendthemen im Großhandel und B2B-Vertrieb.
Newsletter vom 12.04.2024
Flugblatt Europawahl
Am 9. Juni 2024 haben wir die Gelegenheit, mit unserer Stimme die Zukunft Europas zu gestalten. Die Europawahl ist mehr als nur eine politische Entscheidung – sie ist ein Akt der demokratischen Mitbestimmung. Die Werte, die uns als Europäerinnen und Europäer vereinen, sind die der Freiheit, Demokratie, Menschenwürde sowie Gleichheit und Solidarität. Sie sind die Grundpfeiler unserer Gemeinschaft, und es liegt an uns, sicherzustellen, dass sie auch in Zukunft fest verankert bleiben.
Newsletter vom 09.02.2024
VORWORT
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Demonstrationen der letzten Wochen für die Demokratie und ein buntes vielfältiges Deutschland, gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zeigen, dass die Mitte der Bevölkerung Flagge zeigt und deutlich macht, wer die Mehrheit in Deutschland ist. Eine hoffnungsvolle Entwicklung nach Monaten von düsteren und schwer erträglichen Thesen von rechts- und linksextremistischen Rändern, die versuchen in die Mitte der Gesellschaft einzudringen. Der vorläufige Gipfel dieser Entwicklungen waren die journalistischen Enthüllungen von Geheimtreffen von AfD Politikern und Neonazis, die REMIGRATION zum Inhalt hatten.
Es ist wichtig, dass Menschen, Unternehmen, Politik und Organisationen sich positionieren und deutlich machen, dass es keinen Raum in Deutschland für Fremdenfeindlichkeit geben darf.
Der BGA als Spitzenverband des Großhandels hat sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern auf die Grundsatzerklärung verständigt.
Ihr Bert Bergfeld
Bedeutung der Getrennterfassung und des hochwertigen Recyclings von PU-Schaumdosen
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) setzt sich als Umwelt- und Verbraucherschutzverband im Bereich der Kreislaufwirtschaft seit vielen Jahren für die Vermeidung von Sonderabfällen sowie deren Getrennterfassung und hochwertige stoffliche Nutzung ein. Dadurch können wertvolle Ressourcen erhalten, im Kreislauf geführt und das Klima entlastet werden. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 25 Millionen Dosen mit Montageschaum (Polyurethan- bzw.PU-Schaum) verarbeitet.
Newsletter vom 19.01.2024
Sie wurden im letzten Jahr zum ersten Mal über die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gemäß der CSRD-Richtlinie der EU informiert. Wer wird von der Richtlinie betroffen sein? Die Voraussetzung, kapitalmarktorientiert sein zu müssen (Ausgabe von Wertpapieren zum Handel), um berichtspflichtig zu sein, gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Große Unternehmen sind ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, ausnahmslos berichtspflichtig. Gemeint sind hier die Unternehmen, die am Bilanzstichtag die Grenzen von mindestens zwei der drei folgenden Größen Merkmale überschreiten.
1.) 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs,
2.) Nettoumsatz von 40 Millionen Euro,
3.) Bilanzsumme in Höhe von 20 Millionen Euro.
Davon werden doch einige Farben- und Bodenbelagsgroßhändler in Deutschland betroffen sein.
Der GHF bietet hierzu einen ersten Workshop mit zwei externen Referenten an.
Der Workshop findet in den Räumen der MEG Rhein Ruhr in Essen
am 30.01.2024 in der zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.
Der Kostenbeitrag liegt bei 250,00 € zzgl. MwSt.
Alle Mitglieder können sich formlos unter info@ghf-online.de anmelden.
Nachdem aktuell Landwirte, Spediteure und einzelne Handwerker gegen den aktuellen Abbau von Subventionen, im Kern aber gegen die verfehlte Politik der Ampel protestieren und auf die Straße gehen, plant der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) am 19.01.2024 um 11.00 Uhr einen eigenen Protest gegen die Regierungspolitik.
Die Kernthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Arbeitskräftemangel werden auch in diesem Jahr unser Handeln bestimmen.
Das IFH hat mit einem B2B Rückblick und 6 Thesen aus dem Jahr 2023 in das Jahr 2024 geschaut.
Den Jahresrückblick finden Sie hier…